Bestätigung der REACH-Konformität
- Die FKuR Kunststoff GmbH ist konform mit der EU-Chemikalienverordnung REACH, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
- Im Sinne der REACH-Verordnung gelten wir als „nachgeschalteter Anwender“. Wir verwenden nur extern bezogene Rohstoffe. Unsere Lieferanten, bzw. Hersteller, haben uns bestätigt, dass sie für ihre Produkte ihre Verpflichtungen gemäß REACH erfüllen.
- SVHC – Stoffe (“Substances of Very High Concern”, sog. CMR, PBT und vPvB – Verbindungen) >0,1% werden zur Herstellung unserer Biokunststoffe Bio-Flex®, Biograde®, Fibrolon® und Terralene® nicht eingesetzt und können nach unserer Kenntnis auch nicht darin enthalten sein.
- Sofern durch REACH Änderungen für die Lieferfähigkeit unserer Produkte entstehen sollten, werden wir umgehend unsere Kunden informieren.
Hier können Sie sich unsere REACH Konformitätserklärung im PDF-Format herunterladen.